Über das eigene Leben hinaus Gutes bewirken.
Wer Kindern nachhaltig helfen möchte, kann den Ortsverband im Testament bedenken. So wirkt Ihre Fürsorge weiter – für Kinder und Familien in Würselen, auch in Zukunft.
Ein Testament ist eine sehr persönliche Entscheidung. Wenn Sie möchten, dass ein Teil Ihres Nachlasses Kindern zugutekommt, können Sie den Kinderschutzbund als Erben einsetzen oder ihm ein Vermächtnis zuwenden. Jede Zuwendung fließt unmittelbar in die Arbeit vor Ort.
Drei Wege, Kindern etwas zu hinterlassen
Als Erbe einsetzen
Sie setzen den Verein als Erben oder Miterben ein. Der Nachlass – oder ein Anteil davon – kommt der Arbeit für Kinder zugute.
Ein Vermächtnis zuwenden
Sie wenden einen bestimmten Betrag oder Gegenstand zu, ohne den Verein zum Erben zu machen. Ihre Erben bleiben unberührt.
Gedenk- & Kondolenzspende
Statt Blumen und Kränzen um Spenden bitten – ein würdevolles Zeichen im Gedenken an einen lieben Menschen.
Ihre Zuwendung kommt ungeschmälert an
Als anerkannt gemeinnütziger Verein ist der Kinderschutzbund von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit. Was Sie hinterlassen, fließt damit in voller Höhe in die Arbeit für Kinder – ohne Abzüge.
In drei Schritten
Überlegen
Klären Sie für sich, in welcher Form und in welchem Umfang Sie helfen möchten.
Rechtssicher festhalten
Lassen Sie Ihr Testament von einer Notarin/einem Notar oder einer Anwältin/einem Anwalt gestalten.
Sprechen Sie uns an
Gern beraten wir Sie vorab vertraulich und beantworten Ihre Fragen persönlich.
Wir sind vertraulich für Sie da
Haben Sie Fragen zum Vererben oder zu einer Gedenkspende? Sprechen Sie uns in Ruhe an – diskret und unverbindlich.